Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude (nicht im Unterricht) ist weiterhin durch den schulinternen Hygieneplan für alle verpflichtend geregelt und dient unser aller Schutz. Da lt. Ziffer 3.3 der aktuellen Allgemeinverfügung eine Verpflichtung zum Mitsichführen der MNB besteht, kann die Bereitstellung durch die Schule nur als Ausnahme verstanden werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise des Kultusministeriums.
Hinweise des Kultusministeriums
gez. Göllner
Schulleiterin