Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuellen Inzidenzlage gilt gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 19.10.2021 ab Freitag, den 05.11.21 die sogenannte Vorwarnstufe. Für uns als Schule hat dies zur Folge, dass die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung laut Schul- und Kita-Corona-Verordnung vom 19.10.2021 bis auf Weiteres fortbesteht.
Überdies gilt auch in der zweiten Nachferienwoche die Pflicht zum dreimaligen Testen. Wie in dieser Woche führen wir die Tests am Montag, Mittwoch und Freitag durch. Ausgenommen von der Testpflicht sind weiterhin Geimpfte und Genesene.
Wir sind bemüht, die für den 15.11.21 angesetzte Elternsprechstunde planmäßig stattfinden zu lassen.
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